Die Branntweinbrennerei und die Branntweinbesteuerung im Deutschen Zollgebiet während des Jahres 1874.
III. Nachweisung
der in dem innerhalb der Zollinie liegenden Gebiete des Deutschen Reichs mit Ausnahme von Bayern,
Württemberg und Baden
im Jahre 1874 gewährten Branntweinsteuer-Rückvergütungen.
Verwaltungsbezirke. Die Rückvergütungen wurden geleistet: Zahl
der
Empfän-
ger.
Menge
des Branntweins
zu 50 Prozent
Alkoholgehalt.
Geldbetrag
der
geleisteten
Rück-
vergütungen.
Hektoliter.Thlr.
1.2.3.5.
I. Preussen.
Provinz Preussen.
Ostpreussen. Für ausgeführten Branntwein1 a.*) 3285
Westpreussen. Für ausgeführten Branntwein17a. 1979352821
Für ausgeführten Liqueur1b. 34
Für in Niederlagen gebrachten Branntwein1a. 1745
Zusammen191981352870
Provinz Brandenburg.
Hpt.-St.-A. Berlin.
Für ausgeführten Branntwein4a. 17684719
Regierungs-Bezirk Für ausgeführten Branntwein105a. 132845354511
Potsdam. Für ausgeführten Liqueur1b. 3348
Zusammen106132878354559
Regierungs-Bezirk
Frankfurt a. O.
Für ausgeführten Branntwein175a. 112206299435
Provinz Pommern. Für ausgeführten Branntwein87a. 65848175722
Für ausgeführten Branntwein-Essig2a. 1438
Zusammen8965862175760
Provinz Posen. Für ausgeführten Branntwein125a. 133574356456
Provinz Schlesien. Für ausgeführten Branntwein158a. 195450521581
Provinz Sachsen. Für ausgeführten Branntwein377a. 166429444133
Für Branntwein zur Herstellung von Bleizucker1b. 13391949
Zusammen378167768446082
Provinz Schleswig-
Holstein.
Für ausgeführten Branntwein34a. 15934251
Für in Niederlagen gebrachten Branntwein10a. 195521
Für ausgeführten Branntwein-Essig2a. 206550
Zusammen4619945322
Provinz Hannover. Für ausgeführten Branntwein26a. 396110572
Für ausgeführten Branntwein-Essig3a. 286764
Für Branntwein zur Herstellung von Bleiweiss und Bleizucker1b. 505735
Zusammen30475212071
*) a. bedeutet den normalmässigen Rückvergütungssatz von 2 Thlr. 20 Sgr. 0.698 Pfg. für 1 Hektoliter Branntwein zu 50% Alkohol, welcher
ausgeführt, in Niederlagen gebracht, oder an Fabrikanten von Alkaloiden abgelassen worden ist.
b. bedeutet den Rückvergütungssatz von 1 Thlr. 13 Sgr. 8.017 Pfg. für ausgeführten Liqueur und für Branntwein, welcher an Fabrikanten
von Bleiweiss und Bleizucker abgelassen wurde.
c. In Hohenzollern werden für ausgeführten Branntwein bis zu 65% Alkohol 14 Sgr. 6.857 Pfg., für Branntwein über 65% Alkohol 29 Sgr.
1.714 Pfg. rückvergütet.

Digitalisat der "Statistik des Deutschen Reichs" Bd. 14
Tabelle drsa_140_0606_26
Ursprünglich hrsg. durch: Kaiserliches Statistisches Amt
Projektseite: http://zbw.eu/ueber_uns/projekte/reichsstatistik.htm
Stand: 2014-07-11
Lizenz: Public Domain Mark 1.0

Zusammengehörige Tabellen:
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