Die Branntweinbrennerei und die Branntweinbesteuerung im Deutschen Zollgebiet während des Jahres 1875.
III. Nachweisung
der in dem innerhalb der Zolllinie liegenden Gebiete des Deutschen Reichs mit Ausnahme von Bayern,
Württemberg und Baden
im Jahre 1875 gewährten Branntweinsteuer- Rückvergütungen.
Verwaltungsbezirke. Die Rückvergütungen wurden geleistet: Zahl
der
Empfän-
ger.
Menge
des Branntweins
zu 50 Prozent
Alkoholgehalt.
Hektoliter.
Geldbetrag
der
geleisteten
Rück-
vergütungen.
[Mark2].
1.2.3.4.5.
I. Preussen.
Westpreussen. Für ausgeführten Branntwein12 a. *)22345178761
Für in Niederlagen gebrachten Branntwein1 a.39309
Zusammen1322384179070
Prov. Brandenburg.
H.-St.-A. Berlin. Für ausgeführten Branntwein5 a.156912554
Für Branntwein zur Herstellung von Anilin-Lackfarben1 a.57453
Zusammen6162613007
R.-Bez. Potsdam. Für ausgeführten Branntwein96 a.100987807900
R.-Bez. Frankfurt a/O. Für ausgeführten Branntwein161 a.101906815249
Prov. Pommern. Für ausgeführten Branntwein64 a.52635421082
Für in Niederlagen gebrachten Branntwein1 a.70560
Für ausgeführten Branntwein-Essig3 a.53423
Zusammen6852758422065
Prov. Posen. Für ausgeführten Branntwein111 a.84705677640
Für in Niederlagen gebrachten Branntwein2 a.68545
Zusammen11384773678185
Prov. Schlesien. Für ausgeführten Branntwein103 a.1449851.159882
Für Branntwein zur Herstellung von Bleiweiss1 b.11535040
Zusammen1041461381.164922
Prov. Sachsen. Für ausgeführten Branntwein444 a.1258341.006671
Für Branntwein zur Herstellung von Bleiweiss1 b.14506337
Zusammen4451272841.013008
Prov. Schlesw.-Holstein. Für ausgeführten Branntwein31 a.8156518
Für in Niederlagen gebrachten Branntwein22 a.1351081
Für ausgeführten Branntwein-Essig2 a.1441155
Zusammen5510948754
Prov. Hannover. Für ausgeführten Branntwein31 a.289423150
Für ausgeführten Branntwein-Essig6 a.3282628
Für Branntwein zur Herstellung von Bleiweiss und Bleizucker1 b.6732940
Zusammen38389528718
*) a. bedeutet den normalmässigen Rückvergütungssatz von 8 [Mark2]. Für 1 Hektoliter Branntwein zu 50% Alkohol, welcher ausgeführt, in Nieder-
lagen gebracht, oder an Fabrikanten von Alkaloiden abgelassen worden ist.
b. bedeutet den Rückvergütungssatz von 4 [Mark2]. 37 [Pfennig2] für ausgeführten Liqueur und für Branntwein, welcher an Fabrikanten von Bleiweiss
und Bleizucker abgelassen wurde.
c. In Hohenzollern werden für ausgeführten Branntwein bis zu 65% Alkohol 1 [Mark2]. 50 [Pfennig2], für Branntwein über 65% Alkohol 3 [Mark2]. rück-
vergütet.

Digitalisat der "Statistik des Deutschen Reichs" Bd. 20
Tabelle drsa_200_0800_52
Ursprünglich hrsg. durch: Kaiserliches Statistisches Amt
Projektseite: http://zbw.eu/ueber_uns/projekte/reichsstatistik.htm
Stand: 2014-07-14
Lizenz: Public Domain Mark 1.0

Zusammengehörige Tabellen:
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