Die Branntweinbrennerei und die Branntweinbesteuerung im Deutschen Zollgebiet während des Jahres 1876.
III. Nachweisung
der in dem innerhalb der Zolllinie liegenden Gebiete des Deutschen Reichs mit Ausnahme von Bayern,
Württemberg und Baden
im Jahre 1876 gewährten Branntweinsteuer-Rückvergütungen.
Verwaltungsbezirke. Die Rückvergütungen wurden geleistet: Zahl
der
Empfän-
ger.
Menge
des Branntweins
zu 50 Prozent
Alkoholgehalt.
Geldbetrag
der
geleisteten
Rück-
vergütungen.
Hektoliter.[Mark2].
1.2.3.4.5.
I. Preussen.
Provinz Preussen.
Westpreussen.
Für ausgeführten Branntwein10 a.*) 14147113173
Für in Niederlagen gebrachten Branntwein1a. 434
Zusammen1114151113207
Provinz Brandenburg. Für ausgeführten Branntwein199a. 1939641.551715
Für in Niederlagen gebrachten Branntwein3a. 3672935
Für Branntwein zur Herstellung von Anilinfarben2a. 4843868
Zusammen2041948151.558518
Provinz Pommern. Für ausgeführten Branntwein54a. 41165329319
Für in Niederlagen gebrachten Branntwein1a. 35283
Für ausgeführten Branntwein-Essig2a. 972
Zusammen5741209329674
Provinz Posen. Für ausgeführten Branntwein168a. 1317431.053941
Für in Niederlagen gebrachten Branntwein1a. 4553643
Zusammen1691321981.057584
Provinz Schlesien. Für ausgeführten Branntwein108a. 122901983208
Für Branntwein zur Herstellung von Bleiweiss1a. 50402
Zusammen109122951983610
Provinz Sachsen. Für ausgeführten Branntwein252a. 94056752450
Für Branntwein zur Herstellung von Bleizucker1a. 172213778
Zusammen25395778766228
Provinz Schleswig-
Holstein.
Für ausgeführten Branntwein26a. 12229776
Für in Niederlagen gebrachten Branntwein19a. 4323453
Für ausgeführten Branntwein-Essig4a. 1981584
Zusammen49 185214813
Provinz Hannover. Für ausgeführten Branntwein58a. 460536844
Für ausgeführten Branntwein-Essig8a. 53422
Für Branntwein zur Herstellung von Bleiweiss und Bleizucker1b. 2411053
Zusammen67489938319
Provinz Westfalen. Für ausgeführten Branntwein2a. 645
*) a. Bedeutet den normalmässigen Rückvergütungssatz von 8 [Mark2]. Für 1 Hektoliter Branntwein zu 50 % Alkohol, welcher ausgeführt, in
Niederlagen gebracht, oder an Fabrikanten von Bleiweiss, Bleizucker, Alkaloiden und Anilinfarben abgelassen worden ist.
b. bedeutet den Rückvergütungssatz von 4 [Mark2]. 37 [Pfennig2] für ausgeführten Liqueur und für Branntwein, welcher an Fabrikanten von Bleiweiss
und Bleizucker vor dem 1. Januar 1876 abgelassen wurde.
c. bedeutet den Rückvergütungssatz von 1 [Mark2]. 50 [Pfennig2] bezw. 3 [Mark2]., welcher in Hohenzollern für 1 Hektoliter Branntwein bis zu 65 %
Alkohol bezw. über 65 % Alkohol gewährt wird.

Digitalisat der "Statistik des Deutschen Reichs" Bd. 25/2
Tabelle drsa_252_0152_024
Ursprünglich hrsg. durch: Kaiserliches Statistisches Amt
Projektseite: http://zbw.eu/ueber_uns/projekte/reichsstatistik.htm
Stand: 2014-07-14
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Zusammengehörige Tabellen:
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