Die Branntweinbrennerei und die Branntweinbesteuerung im Deutschen Zollgebiet während des Etatsjahres 1878/79.
III. Nachweisung
der in dem innerhalb der Zollinie liegenden Gebiete des Deutschen Reichs mit Ausnahme von Bayern,
Württemberg und Baden

im Etatsjahre 1878/79 gewährten Branntweinsteuer-Rückvergütungen.
Verwaltungsbezirke. Die Rückvergütungen wurden geleistet: Zahl
der
Empfän-
ger.
Menge
des Branntweins
zu 50 Prozent
Alkoholgehalt
Geldbetrag
der
geleisteten
Rück-
vergütungen
Hektoliter.[Mark2].
1.2.3.4.5.
I. Preussen.
Provinz Ostpreussen Für ausgeführten Branntwein
Provinz Westpreussen Für ausgeführten Branntwein13a. 12615100926
Für in Niederlagen gebrachten Branntwein1a. 23184
Zusammen1412638101110
Provinz Brandenburg Für ausgeführten Branntwein264a. 2843672274938
Für Branntwein zur Herstellung von Anilinfarben4a. 5774621
" " " " " Bleiweiss und Bleizucker1a. 76606
Zusammen2692850202280165
Provinz Pommern Für ausgeführten Branntwein95a. 81385651080
Für ausgeführten Branntwein-Essig2a. 48380
Zusammen9781433651460
Provinz Posen Für ausgeführten Branntwein154a. 2089311671446
Provinz Schlesien Für ausgeführten Branntwein149a. 1864881491907
Für Branntwein zur Herstellung von Bleiweiss1a. 151612137
Zusammen1501880041504044
Provinz Sachsen Für ausgeführten Branntwein294a. 118608948867
Für Branntwein zur Herstellung von Bleizucker1a. 209616766
Zusammen295120704965633
Provinz Schleswig-
Holstein
Für ausgeführten Branntwein25a. 7235781
Für in Niederlagen gebrachten Branntwein18a. 1671338
Für ausgeführten Branntwein-Essig4a. 99795
Zusammen479897914
Provinz Hannover Für ausgeführten Branntwein32a. 1211696930
Für ausgeführten Branntwein-Essig6a. 36286
Für Branntwein zur Herstellung von Bleiweiss und Bleizucker1a. 2111688
Zusammen391236398904
Provinz Westfalen Für Branntwein zur Herstellung von Bleizucker1a. 3552842
*) a. bedeutet den normalmässigen Rückvergütungssatz von 8 [Mark2]. für 1 Hektoliter Branntwein. zu 50 % Alkohol, welcher ausgeführt, in
Niederlagen gebracht, oder an Fabrikanten von Bleiweiss, Bleizucker, Alkaloiden und Anilinfarben abgelassen worden ist.
b. bedeutet den Rückvergütungssatz von 4 [Mark2]. 37 [Pfennig] für ausgeführten Liqueur.
c. bedeutet den Rückvergütungssatz von 1 [Mark2]. 50 [Pfennig] bezw. 3 [Mark2]., welcher in Hohenzollern für 1 Hektoliter Branntwein bis zu 65 %
Alkohol bezw. über 65 % Alkohol gewährt wird.

Digitalisat der "Statistik des Deutschen Reichs" Bd. 37/2
Tabelle drsa_372_0794_022
Ursprünglich hrsg. durch: Kaiserliches Statistisches Amt
Projektseite: http://zbw.eu/ueber_uns/projekte/reichsstatistik.htm
Stand: 2014-08-27
Lizenz: Public Domain Mark 1.0

Zusammengehörige Tabellen:
drsa_372_0794_022.tei
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