Die Schiffsunfälle an der Deutschen Küste während des Jahres 1878.
an der Deutschen Küste während des Jahres 1878.
Bestim-
mungsort

des
Schiffes.
Wind: Seegang. Wetter.
(Himmels-
ansicht.)
Ebbe und Fluth. Ausgang des Unfalls für Verlust
an Men-
schen von
Die muthmasslichen oder bewiesenen Ursachen des Unfalls,
seeamtliche bezw. oberseeamtliche Entscheidungen, wo solche
stattfanden und sonstige Bemerkungen.
(S. E. bedeutet: Entscheidungen des Oberseeamts und der Seeämter
des Deutschen Reichs, herausgegeben im Reichskanzler-Amt.)
Richtung. Stärke. das Schiff. die Ladung. der Besatzung. den Passagieren etc.
17.18.19.20.21.22.23.24.25.26.27.
Nehrung, Grenze zwischen Ost- und Westpreussen).
Königsberg. SSO4 ruhige
See.
klare Luft. gesunken, spä-
ter gehoben.
Das Seeamt zu Königsberg entschied am 16. Mai 1878 in
Betreff des Unfalls dahin: dass die beiderseitigen Schiffs-
führer und Steuerleute von jeder Schuld frei, der Zu-
sammenstoss vielmehr lediglich durch die Unachtsam-
keit des den Dampfer leitenden Lootsen herbeigeführt
sei. (S. E., I. Bd., Heft 1, S. 48.)
Pillau. unbeschädigt. unbeschädigt.
Pillau. SW3 ruhige
See.
klare Luft. wrack. theilweise ge-
rettet.
Das Fahrzeug wurde, als es den Hafen von Fischhausen
verlassen hatte, plötzlich so leck, dass der Schiffsführer
dasselbe, um nicht zu sinken, auf den Strand setzte.
Glückstadt. NNW8 hohe See. dicke Luft mit
Regen.
beschädigt
abgebracht.
beschädigt
geborgen.
Durch schweren Sturm beschädigt und mit übergeschossener
Ladung musste das Schiff, da der Eingang zum Hafen
nicht zu gewinnen war, auf den Strand gesetzt werden.
Der Spruch des Seeamts zu Königsberg vom 14. No-
vember 1878 in Betreff dieses Unfalls geht dahin: dass
derselbe lediglich elementaren Ereignissen zuzuschrei-
ben sei. (S. E., I. Bd., Heft 2, S. 176.)
und Rixhöft.
Danzig. WWW7 mässiger
Seegang.
klare Luft. an Rumpf und
Takelage be-
schädigt, ein
Anker u. Kette
verloren.
unbeschädigt. Beide Schiffe waren unter Segel und kreuzten mit Lootsen
an Bord dem Hafen zu. Als sich hierbei die Kurse
der Fahrzeuge kreuzten, und die dänische Jacht aus-
weichen musste, gehorchte dieselbe dem Ruder nicht
und führte hierdurch den Zusammenstoss herbei.
Danzig. an der Takela-
ge beschädigt
Danzig. ONO4 ruhige
See.
trübe Luft
mit Regen.
unbeschädigt
abgebracht.
unbeschädigt. Fehlerhafte Abschätzung der Entfernung vom Lande, durch das
unsichtige Wetter veranlasst, führte die Strandung herbei.
Christiania. WNW5 ruhige
See.
trübe Luft. unbeschädigt
abgebracht.
unversehrt. Desgl.
London. OSO6 hoher
Seegang.
Regen. schwer be-
schädigt ab-
gebracht.
geborgen. Muthmasslich waren Stromversetzung und Ueberschätzung des
Abstandes vom Lande die Ursache der Strandung. Nach
Entlöschung eines Theils der Ladung gelang es am 5. Oktb.
das Schiff, mit Hülfe eines dänischen Bergungsdampfers
flott zu machen und nach Neufahrwasser zu bringen.
. ONO3 ruhige
See.
klare Luft. unbeschädigt
abgebracht.
unversehrt. Fehlerhafte Schätzung des Abstandes vom Lande veranlasste
angeblich die Strandung.
Danzig. SW3 ruhige
See.
trübe Luft
mit Regen.
unbeschädigt
abgebracht.
Desgl.
und Gross-Horst.
Pillau. WNW2 leichte
Dünung.
dichter Nebel. wrack. Das Seeamt zu Danzig entschied in seiner Sitzung vom 13.
März 1878 in Betreff des Unfalls dahin: dass weder dem
Schiffer oder Steuermann eine Schuld beizumessen, noch
die in § 4 alinea 2 u. 3 des Seeunfall-Gesetzes näher be-
zeichneten Mängel die Veranlassung zu der Strandung
gewesen seien. (S. E., I. Bd., Heft 1, S. 22.) Der dichte
Nebel muss demnach als die alleinige Ursache des Un-
falls betrachtet werden.

Digitalisat der "Statistik des Deutschen Reichs" Bd. 38
Tabelle drsa_380_0015_5
Ursprünglich hrsg. durch: Kaiserliches Statistisches Amt
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