Die Schiffsunfälle an der Deutschen Küste während des Jahres 1879.
an der Deutschen Küste während des Jahres 1879.
Bestim-
mungsort

des
Schiffes.
Wind: Seegang. Wetter.
(Himmels-
ansicht.)
Ebbe und Fluth. Ausgang des Unfalls für Verlust
an Men-
schen von
Die muthmasslichen oder bewiesenen Ursachen des Un-
falls, seeamtliche bezw. oberseeamtliche Entscheidungen,
wo solche stattfanden, und sonstige Bemerkungen.
(S. E. bedeutet: Entscheidungen des Oberseeamts
und der Seeämter des Deutschen Reichs, herausgegeben im
Reichsamt des Innern.)
Richtung. Stärke. das Schiff. die Ladung. der Besatzung. den Passagieren etc.
17.18.19.20.21.22.23.24.25.26.27.
Nehrung, Grenze zwischen Ost- und Westpreussen).
Campbelltown. SW3 trübe Luft
mit Schnee.
gesunken, später
gehoben und
reparirt.
grösstentheils
verdorben.
Am 15. Januar 1880 vom Seeamt zu Königsberg unter-
sucht und dahin entschieden: dass der Unfall der
unerwartet schnell und stark eingetretenen Eisbildung
im frischen Haff, sowie dem Mitnehmen von Leichter-
fahrzeugen im Schlepptau zuzuschreiben sei.
und Rixhöft.
Danzig. Nord8 schwerer
Seegang.
klare Luft. zertrümmert. zur Hälfte ge-
borgen.
Das Schiff war am 5. Oktober auf der Höhe von Rixhöft
schwer leck geworden und von der Mannschaft ver-
lassen. ─ Das Seeamt zu Tönning entschied am
21. Februar 1880 in Betreff des Unfalls dahin: dass
weder der Schiffer noch der Steuermann denselben
verschuldet, auch nicht Mängel in der Bauart, Be-
schaffenheit etc. des Schiffes die Veranlassung zu
demselben gewesen seien.
Danzig. SSW2 geringer
Seegang.
Nebel. unbeschädigt
abgebracht.
ein geringer
Theil über
Bord gewor-
fen.
In Folge des unsichtigen Wetters beim Kreuzen dem
Lande zu nahe gekommen und festgerathen. Nachdem
ein Theil der Ladung über Bord geworfen war, kam
das Schiff mit Hülfe eines Schleppdampfers wieder
vom Strande frei. ─ Nach der Entscheidung des
Seeamts zu Danzig vom 16. Dezember 1879 ist dem
Schiffer und Steuermann hinsichtlich des Unfalls
keine Schuld beizumessen, ebensowenig waren Mängel
des Fahrwassers etc. die Veranlassung; derselbe ist
vielmehr lediglich als durch die Gefahren der See
herbeigeführt zu betrachten.
Neufahr-
wasser.
SO3 ruhige
See.
heiter. unbeschädigt
abgebracht.
geringer Theil
verloren.
Ueberschätzung des Abstandes vom Lande und Fehler beim
Lothen führten die Strandung herbei. Durch Ueber-
bordwerfen eines Theils der Ladung und mit Hülfe
zweier Schleppdampfer wurde das Schiff wieder flott
und setzte seine Reise fort.
Emden. OSO3 mässiger
Seegang.
trübe Luft. unbeschädigt
abgebracht.
unversehrt. Dieselbe Ursache. Nach achtzehnstündiger Arbeit gelang
es der Besatzung, das Schiff ohne fremde Hülfe vom
Strande abzubringen.
Kopenhagen. OSO3 mässiger
Seegang.
trübe Luft. unbeschädigt
abgebracht.
unversehrt. Dieselbe Ursache. Nach dreistündiger Arbeit der Schiffs-
mannschaft wieder flott geworden.
Danzig. West8 hoher
Seegang.
trübe Luft. unbeschädigt
abgebracht.
unversehrt. In zu geringem Abstande längs der Küste gesegelt. Das
Schiff wurde ohne fremde Hülfe nach dreistündiger
Arbeit wieder flott und setzte seine Reise fort.
Lübeck. NO9 schwerer
Seegang.
Schneeböen. zertrümmert. verloren.4 Das Schiff kam am 18. November gekentert beim Leucht-
thurm von Heisternest an den Strand getrieben, wo
es zerschellte. ─ Die Untersuchung des Seeamts zu
Stettin vom 7. April 1880 ergab: dass der Seeunfall
vermuthlich durch das Ueberschiessen der Ladung
in Verbindung mit Ueberladung verursacht worden sei.

Digitalisat der "Statistik des Deutschen Reichs" Bd. 44
Tabelle drsa_440_0043_5
Ursprünglich hrsg. durch: Kaiserliches Statistisches Amt
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Zusammengehörige Tabellen:
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