Die Schiffsunfälle an der Deutschen Küste während des Jahres 1879. | ||||||||||
an der Deutschen Küste während des Jahres 1879. | ||||||||||
Bestim- mungsort des Schiffes. | Wind: | Seegang. | Wetter. (Himmels- ansicht.) | Ebbe und Fluth. | Ausgang des Unfalls für | Verlust an Men- schen von | Die muthmasslichen oder bewiesenen Ursachen des Un- falls, seeamtliche bezw. oberseeamtliche Entscheidungen, wo solche stattfanden, und sonstige Bemerkungen. (S. E. bedeutet: Entscheidungen des Oberseeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs, herausgegeben im Reichsamt des Innern.) | |||
Richtung. | Stärke. | das Schiff. | die Ladung. | der Besatzung. | den Passagieren etc. | |||||
17. | 18. | 19. | 20. | 21. | 22. | 23. | 24. | 25. | 26. | 27. |
Nehrung, Grenze zwischen Ost- und Westpreussen). | ||||||||||
Campbelltown. | SW | 3 | ─ | trübe Luft mit Schnee. | ─ | gesunken, später gehoben und reparirt. | grösstentheils verdorben. | ─ | ─ | Am 15. Januar 1880 vom Seeamt zu Königsberg unter- sucht und dahin entschieden: dass der Unfall der unerwartet schnell und stark eingetretenen Eisbildung im frischen Haff, sowie dem Mitnehmen von Leichter- fahrzeugen im Schlepptau zuzuschreiben sei. |
und Rixhöft. | ||||||||||
Danzig. | Nord | 8 | schwerer Seegang. | klare Luft. | ─ | zertrümmert. | zur Hälfte ge- borgen. | ─ | ─ | Das Schiff war am 5. Oktober auf der Höhe von Rixhöft schwer leck geworden und von der Mannschaft ver- lassen. ─ Das Seeamt zu Tönning entschied am 21. Februar 1880 in Betreff des Unfalls dahin: dass weder der Schiffer noch der Steuermann denselben verschuldet, auch nicht Mängel in der Bauart, Be- schaffenheit etc. des Schiffes die Veranlassung zu demselben gewesen seien. |
Danzig. | SSW | 2 | geringer Seegang. | Nebel. | ─ | unbeschädigt abgebracht. | ein geringer Theil über Bord gewor- fen. | ─ | ─ | In Folge des unsichtigen Wetters beim Kreuzen dem Lande zu nahe gekommen und festgerathen. Nachdem ein Theil der Ladung über Bord geworfen war, kam das Schiff mit Hülfe eines Schleppdampfers wieder vom Strande frei. ─ Nach der Entscheidung des Seeamts zu Danzig vom 16. Dezember 1879 ist dem Schiffer und Steuermann hinsichtlich des Unfalls keine Schuld beizumessen, ebensowenig waren Mängel des Fahrwassers etc. die Veranlassung; derselbe ist vielmehr lediglich als durch die Gefahren der See herbeigeführt zu betrachten. |
Neufahr- wasser. | SO | 3 | ruhige See. | heiter. | ─ | unbeschädigt abgebracht. | geringer Theil verloren. | ─ | ─ | Ueberschätzung des Abstandes vom Lande und Fehler beim Lothen führten die Strandung herbei. Durch Ueber- bordwerfen eines Theils der Ladung und mit Hülfe zweier Schleppdampfer wurde das Schiff wieder flott und setzte seine Reise fort. |
Emden. | OSO | 3 | mässiger Seegang. | trübe Luft. | ─ | unbeschädigt abgebracht. | unversehrt. | ─ | ─ | Dieselbe Ursache. Nach achtzehnstündiger Arbeit gelang es der Besatzung, das Schiff ohne fremde Hülfe vom Strande abzubringen. |
Kopenhagen. | OSO | 3 | mässiger Seegang. | trübe Luft. | ─ | unbeschädigt abgebracht. | unversehrt. | ─ | ─ | Dieselbe Ursache. Nach dreistündiger Arbeit der Schiffs- mannschaft wieder flott geworden. |
Danzig. | West | 8 | hoher Seegang. | trübe Luft. | ─ | unbeschädigt abgebracht. | unversehrt. | ─ | ─ | In zu geringem Abstande längs der Küste gesegelt. Das Schiff wurde ohne fremde Hülfe nach dreistündiger Arbeit wieder flott und setzte seine Reise fort. |
Lübeck. | NO | 9 | schwerer Seegang. | Schneeböen. | ─ | zertrümmert. | verloren. | 4 | ─ | Das Schiff kam am 18. November gekentert beim Leucht- thurm von Heisternest an den Strand getrieben, wo es zerschellte. ─ Die Untersuchung des Seeamts zu Stettin vom 7. April 1880 ergab: dass der Seeunfall vermuthlich durch das Ueberschiessen der Ladung in Verbindung mit Ueberladung verursacht worden sei. |