Die Schiffsunfälle an der Deutschen Küste während des Jahres 1879. | ||||||||||
an der Deutschen Küste während des Jahres 1879. | ||||||||||
Bestim- mungsort des Schiffes. | Wind: | Seegang. | Wetter. (Himmels- ansicht.) | Ebbe und Fluth. | Ausgang des Unfalls für | Verlust an Men- schen von | Die muthmasslichen oder bewiesenen Ursachen des Un- falls, seeamtliche bezw. oberseeamtliche Entscheidungen, wo solche stattfanden, und sonstige Bemerkungen. (S. E. bedeutet: Entscheidungen des Oberseeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs, herausgegeben im Reichsamt des Innern.) | |||
Richtung. | Stärke. | das Schiff. | die Ladung. | der Besatzung. | den Passagieren etc. | |||||
17. | 18. | 19. | 20. | 21. | 22. | 23. | 24. | 25. | 26. | 27. |
und Arkona. | ||||||||||
Flensburg. | OSO | 5 | ─ | bewölkt. | ─ | beschädigt auf Grund gesetzt. | theilweise be- schädigt. | ─ | ─ | Das Schiff fand auf seiner Fahrt durchs Haff Eis vor, wodurch dasselbe so stark beschädigt wurde, dass es, um nicht zu sinken, auf Grund gesetzt werden musste, wo es theilweise voll Wasser lief. Mit Hülfe eines Bergungs-Dampfers wurde das Schiff leer ge- pumpt und nach Swinemünde gebracht. |
Stettin. | Ost | 2 | ─ | heiter. | ─ | leck geworden, aber erhalten. | unbeschädigt. | ─ | ─ | Die Untersuchung des Seeamts zu Stettin vom 6. Mai 1879 ergab: dass der Seeunfall, welcher die „Lady Maxwell“ bei dem Versuche, das Eis im grossen Haff zu durch- brechen, betroffen hat, durch die Seeuntüchtigkeit des Schiffes verursacht ist. (S. E., 1. Bd., Heft 4, S. 542.) |
Petersburg. | Nord | 4 | ─ | heiter. | ─ | schwer beschä- digt, später reparirt. | unbeschädigt. | ─ | ─ | Der Schooner lag in der Swine vor Anker, der Kahn segelte stromaufwärts. Ein Irrthum des Kahnschiffers führte den Unfall herbei. |
Stettin. | leck geworden, aber erhalten. | unbeschädigt. | ─ | ─ | ||||||
Stettin. | NW | 3 | ─ | heiter. | ─ | schwer beschä- digt. | unbeschädigt. | ─ | ─ | Der „Orient“ war soeben aus See eingetroffen und lag zur Zollrevision auf der Swine vor Anker, als der „Albion“, tief beladen von Stettin kommend, den- selben anrannte. Laut Entscheidung des Seeamts zu Stettin vom 25. August 1879 ist der Unfall durch das Vorankerliegen des „Orient“ an einem gefährlichen Platze entstanden. |
. | leicht beschä- digt. | unbeschädigt. | ─ | ─ | ||||||
─ | SO | 2 | ─ | heiter. | ─ | gesunken, spä- ter gehoben. | geborgen. | ─ | ─ | Der Kahn lag behufs Löschung seiner Ladung längs Seite eines Schiffes am Bollwerk, der Dampfer, bisher auf der Swine ankernd, war im Begriffe zu schwingen, um in See zu gehen, und lief hierbei in die Seite des Kahns. |
. | unbeschädigt. | unbeschädigt. | ─ | ─ | ||||||
Pommerens- dorf bei Stettin. | WNW | 5 | mässiger Seegang. | Regenböen. | ─ | beschädigt ab- gebracht. | geringer Theil verloren. | ─ | ─ | Plötzliches Leckspringen des Schiffes zwang den Schiffs- führer, dasselbe, um dem Sinken vorzubeugen, auf den Strand zu setzen. Nach Ueberbordwerfen eines Theils der Ladung wurde das Schiff mit Hülfe eines Bergungsdampfers und durch Unterstützung vom Lande wieder ab- und in den Hafen von Swinemünde gebracht. |
Bremen. | Nord | 8 | schwerer Seegang. | Schneeböen. | ─ | beschädigt ab- gebracht. | theilweise be- schädigt. | ─ | ─ | Gegen den Spruch des Seeamts zu Stralsund vom 4. Fe- bruar 1880, wonach der Schiffer den Seeunfall durch Unterlassung der erforderlichen Lothungen verschuldet hat, eine Veranlassung, demselben die Befugniss zur Ausübung des Küstenschiffergewerbes zu entziehen, aber nicht vorliegt, ─ legte der Reichskommissar Beschwerde ein und entschied das Oberseeamt am 3. April dahin: dass dem Schiffer die Befugniss zur Ausübung des Küstenschiffer- gewerbes zu entziehen sei. |