Die Schiffsunfälle an der Deutschen Küste während des Jahres 1879. | ||||||||||
an der Deutschen Küste während des Jahres 1879. | ||||||||||
Bestim- mungsort des Schiffes. | Wind: | Seegang. | Wetter. (Himmels- ansicht.) | Ebbe und Fluth. | Ausgang des Unfalls für | Verlust an Men- schen von | Die muthmasslichen oder bewiesenen Ursachen des Un- falls, seeamtliche bezw. oberseeamtliche Entscheidungen, wo solche stattfanden, und sonstige Bemerkungen. (S. E. bedeutet: Entscheidungen des Oberseeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs, herausgegeben im Reichsamt des Innern.) | |||
Richtung. | Stärke. | das Schiff. | die Ladung. | der Besatzung. | den Passagieren etc. | |||||
17. | 18. | 19. | 20. | 21. | 22. | 23. | 24. | 25. | 26. | 27. |
Birknakke (Flensburger Förde). | ||||||||||
Kiel. | NNO | 8 | hoher Seegang. | Regen und Hagel. | ─ | beschädigt ab- gebracht. | wenig beschä- digt. | ─ | ─ | In Folge des unsichtigen Wetters wurde das Leuchtfeuer von Friedrichsort erst dann auf dem Schiffe bemerkt, als es nicht mehr möglich war, mit demselben vom Strande frei zu bleiben. |
Heilsminde (Dänische Grenze). | ||||||||||
Kappeln. | SW | 7 | hoher Seegang. | dichter Nebel. | ─ | wrack. | geborgen. | ─ | ─ | Das Seeamt zu Flensburg entschied am 17. März 1880 in Betreff des Unfalls dahin: dass derselbe dem plötzlich eingetretenen dicken Wetter zuzuschreiben, und dem Schiffer kein Verschulden zur Last zu legen sei. |
Sylt. | NNW | 4 | mässiger Seegang. | heiter. | ─ | wrack. | verloren. | ─ | ─ | Unkenntniss des Fahrwassers, sowie der Umstand, dass die an der Ostküste der Insel Alsen liegenden Untiefen durch keine Seezeichen kenntlich gemacht sind, führten die Strandung herbei. |
und Nachhörn (Eider-Mündung). | ||||||||||
Nordstrand. | SO | 5 | leichte Dünung. | heiter. | F. | verloren. | verloren. | ─ | ─ | Die Untersuchung des Seeamts zu Tönning vom 21. Febr. 1880 ergab: dass der Unfall nicht durch die Schuld des Schiffers, sondern durch Naturereig- nisse und zwar durch den in Folge des Ostwindes eingetretenen niedrigen Wasserstand, sowie durch das massenhaft vorhandene Eis herbeigeführt sei. |
Husum. | . | . | . | . | . | verloren. | . | ─ | ─ | Das Schiff wurde auf seiner Reise durch starken Frost überrascht und ankerte unter Nordstrand; der einge- tretene Eisgang riss es hier von seinen Ankern und führte es fort. ─ Das Seeamt zu Tönning sprach in seiner Sitzung vom 20. Febr. 1880 den Schiffer von jedem Verschulden an dem Unfalle frei. |
Husum. | . | . | . | . | . | schwer beschä- digt, aber er- halten. | . | ─ | ─ | Unter Nordstrand ankernd wurde das Schiff am 14. Dezbr. durch Treibeis auf Grund geschoben und so schwer beschädigt, dass es am 25. Dezbr. von der Mann- schaft verlassen werden musste. ─ Die Untersuchung, welche das Seeamt zu Tönning am 21. Febr. 1880 in Betreff des Unfalls einleitete, ergab: dass weder dem Schiffer noch dem Steuermann eine Schuld an dem Unfall beizumessen sei. |
und Neuwerk. | ||||||||||
Friedrichstadt. | SW | 7 | hoher Seegang. | . | E. | leck nach Frie- drichstadt ein- gebracht und dort reparirt. | theilweise be- schädigt. | ─ | ─ | Nach der Entscheidung des Seeamts zu Tönning vom 17. Dezbr. 1879 ist weder dem Schiffer noch dem Steuermann hinsichtlich des Unfalls ein Vorwurf zu machen. (S. E., I. Bd., Heft 5, S. 829.) |
Stettin. | SW | 7 | schwerer Seegang. | Regen. | N. | leck nach Tön- ning einge- schleppt und dort reparirt. | . | ─ | ─ | Am 1. November 1879 vom Seeamt zu Tönning unter- sucht und dahin entschieden: dass heftiger Sturm und hoher Seegang in Verbindung mit dem gefährlichen Fahrwasser die Ursache des Unfalls gewesen seien. |