Die Schiffsunfälle an der Deutschen Küste während des Jahres 1879.
an der Deutschen Küste während des Jahres 1879.
Bestim-
mungsort

des
Schiffes.
Wind: Seegang. Wetter.
(Himmels-
ansicht.)
Ebbe und Fluth. Ausgang des Unfalls für Verlust
an Men-
schen von
Die muthmasslichen oder bewiesenen Ursachen des Un-
falls, seeamtliche bezw. oberseeamtliche Entscheidungen,
wo solche stattfanden, und sonstige Bemerkungen.
(S. E. bedeutet: Entscheidungen des Oberseeamts
und der Seeämter des Deutschen Reichs, herausgegeben im
Reichsamt des Innern.)
Richtung. Stärke. das Schiff. die Ladung. der Besatzung. den Passagieren etc.
17.18.19.20.21.22.23.24.25.26.27.
Birknakke (Flensburger Förde).
Kiel. NNO8 hoher
Seegang.
Regen und
Hagel.
beschädigt ab-
gebracht.
wenig beschä-
digt.
In Folge des unsichtigen Wetters wurde das Leuchtfeuer
von Friedrichsort erst dann auf dem Schiffe bemerkt,
als es nicht mehr möglich war, mit demselben vom
Strande frei zu bleiben.
Heilsminde (Dänische Grenze).
Kappeln. SW7 hoher
Seegang.
dichter Nebel. wrack. geborgen. Das Seeamt zu Flensburg entschied am 17. März 1880
in Betreff des Unfalls dahin: dass derselbe dem
plötzlich eingetretenen dicken Wetter zuzuschreiben,
und dem Schiffer kein Verschulden zur Last zu
legen sei.
Sylt. NNW4 mässiger
Seegang.
heiter. wrack. verloren. Unkenntniss des Fahrwassers, sowie der Umstand, dass
die an der Ostküste der Insel Alsen liegenden
Untiefen durch keine Seezeichen kenntlich gemacht
sind, führten die Strandung herbei.
und Nachhörn (Eider-Mündung).
Nordstrand. SO5 leichte
Dünung.
heiter. F. verloren. verloren. Die Untersuchung des Seeamts zu Tönning vom
21. Febr. 1880 ergab: dass der Unfall nicht durch
die Schuld des Schiffers, sondern durch Naturereig-
nisse und zwar durch den in Folge des Ostwindes
eingetretenen niedrigen Wasserstand, sowie durch
das massenhaft vorhandene Eis herbeigeführt sei.
Husum. . . . . . verloren. . Das Schiff wurde auf seiner Reise durch starken Frost
überrascht und ankerte unter Nordstrand; der einge-
tretene Eisgang riss es hier von seinen Ankern und
führte es fort. ─ Das Seeamt zu Tönning sprach
in seiner Sitzung vom 20. Febr. 1880 den Schiffer
von jedem Verschulden an dem Unfalle frei.
Husum. . . . . . schwer beschä-
digt, aber er-
halten.
. Unter Nordstrand ankernd wurde das Schiff am 14. Dezbr.
durch Treibeis auf Grund geschoben und so schwer
beschädigt, dass es am 25. Dezbr. von der Mann-
schaft verlassen werden musste. ─ Die Untersuchung,
welche das Seeamt zu Tönning am 21. Febr. 1880
in Betreff des Unfalls einleitete, ergab: dass weder
dem Schiffer noch dem Steuermann eine Schuld an
dem Unfall beizumessen sei.
und Neuwerk.
Friedrichstadt. SW7 hoher
Seegang.
. E. leck nach Frie-
drichstadt ein-
gebracht und
dort reparirt.
theilweise be-
schädigt.
Nach der Entscheidung des Seeamts zu Tönning vom
17. Dezbr. 1879 ist weder dem Schiffer noch dem
Steuermann hinsichtlich des Unfalls ein Vorwurf
zu machen. (S. E., I. Bd., Heft 5, S. 829.)
Stettin. SW7 schwerer
Seegang.
Regen. N. leck nach Tön-
ning einge-
schleppt und
dort reparirt.
. Am 1. November 1879 vom Seeamt zu Tönning unter-
sucht und dahin entschieden: dass heftiger Sturm und
hoher Seegang in Verbindung mit dem gefährlichen
Fahrwasser die Ursache des Unfalls gewesen seien.

Digitalisat der "Statistik des Deutschen Reichs" Bd. 44
Tabelle drsa_440_0057_19
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