Die Schiffsunfälle an der Deutschen Küste während des Jahres 1879.
an der Deutschen Küste während des Jahres 1879.
Bestim-
mungsort

des
Schiffes.
Wind: Seegang. Wetter.
(Himmels-
ansicht.)
Ebbe und Fluth. Ausgang des Unfalls für Verlust
an Men-
schen von
Die muthmasslichen oder bewiesenen Ursachen des Un-
falls, seeamtliche bezw. oberseeamtliche Entscheidungen,
wo solche stattfanden, und sonstige Bemerkungen.
(S. E. bedeutet: Entscheidungen des Oberseeamts
und der Seeämter des Deutschen Reichs, herausgegeben im
Reichsamt des Innern.)
Richtung. Stärke. das Schiff. die Ladung. der Besatzung. den Passagieren etc.
17.18.19.20.21.22.23.24.25.26.27.
und Neuwerk.
Harburg. . . . . . beschädigt,
später reparirt.
unbeschädigt. Der „Albinus“ kreuzte und wendete, als die Schnigge,
welche vor dem Winde segelte, so nahe gekommen
war, dass derselben das Ausweichen nicht mehr
gelang. ─ Das Seeamt zu Tönning entschied am
21. Febr. 1880 in Betreff des Unfalls dahin: dass
derselbe den Führern der beiden Schiffe nicht zur
Last zu legen sei.
. . .
. SW5 . klare Luft. F. unbeschädigt. unbeschädigt. Der Ever lag im Porrenstrom vor Anker, der Dampfer
ging nach See zu. ─ Laut Entscheidung des Seeamts
zu Tönning vom 20. Febr. 1880 ist der Zusammen-
stoss durch Zufälligkeiten entstanden, die von dem
Führer des Dampfers nicht abgewandt werden konnten.
Bremen. beschädigt
nach Tönning
zurückgekehrt.
.
Norderpiep. NW . mässiger
Seegang.
klare Luft. . leck nach
Tönning
eingebracht.
unbeschädigt. Beide Schiffe kreuzten eiderabwärts nach See zu; die
Tjalk überholte hierbei den Ever und rannte ihn an.
─ Der Entscheidung des Seeamts zu Tönning vom
23. Juli 1879 gemäss ist der Zusammenstoss durch
die Schuld des Schiffers der niederländischen Tjalk
herbeigeführt worden. (S. E., I. Bd., Heft 5, S. 717.)
Bremen. unbeschädigt
die Reise
fortgesetzt.
unbeschädigt.
Ystad. NO8 . . . leck in Tönning
eingebracht
und reparirt.
unbeschädigt. Das Seeamt zu Tönning entschied am 14. August 1879
in Betreff des Unfalls dahin: dass dem Kapitän das
zu späte Auswerfen des Ankers zwar als ein Versehen
angerechnet werden müsse, dies jedoch nicht so
schwer wiege, um demselben die Gewerbe-Befugniss
zu entziehen. (S. E., I. Bd., Heft 5, S. 665.)
Schweden. West8 . Gewitter. E. beschädigt,
aber er-
halten.
. Nach der Entscheidung des Seeamts zu Tönning vom
31. Oktober 1879 ist der Unfall durch die ungün-
stige und unzweckmässige Stationirung des Zollwacht-
schiffs entstanden; den Führern und Mannschaften
der an dem Zusammenstoss betheiligten Schiffe ist
kein Vorwurf zu machen.
leicht beschä-
digt.
Hochsicht, bei
Tönning.
SO2 starker
Nebel.
E. verloren. verloren. Plötzlich entstandener Leck verursachte das Sinken.
Hochsicht. SW4 klare Luft. N. schwer beschä-
digt nach Rends-
burg geschleppt.
unversehrt. Die „Fortuna“ kreuzte und wurde von der „Elise“, die
ihr mit günstigem Winde segelnd entgegenkam, an-
gerannt. ─ Die vom Seeamt zu Tönning am 31 Ok-
tober 1879 eingeleitete Untersuchung ergab die
Entscheidung: dass der Zusammenstoss durch das
alleinige Verschulden des Führers der „Elise“ herbei-
geführt, für welche Fahrlässigkeit demselben die
Befugniss zur Ausübung des Schiffer- und Steuermanns-
gewerbes zu entziehen sei. (S. E., I. Bd., Heft 5, S. 751.)
Königsberg. unbeschädigt. unversehrt.
Hamburg. SSO . . . . verloren. verloren. Die Ursache des Untergangs des Evers „Georg“ ist nach
der Entscheidung des Seeamts zu Hamburg vom
28. Januar 1880, nicht mit Gewissheit zu ermitteln,
doch erscheint es nicht unglaubwürdig, dass das
Sinken in Folge eines dem Schiffe durch ein trei-
bendes Wrackstück zugefügten Lecks eingetreten ist.

Digitalisat der "Statistik des Deutschen Reichs" Bd. 44
Tabelle drsa_440_0059_21
Ursprünglich hrsg. durch: Kaiserliches Statistisches Amt
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