Die Schiffsunfälle an der Deutschen Küste während des Jahres 1879. | ||||||||||
an der Deutschen Küste während des Jahres 1879. | ||||||||||
Bestim- mungsort des Schiffes. | Wind: | Seegang. | Wetter. (Himmels- ansicht.) | Ebbe und Fluth. | Ausgang des Unfalls für | Verlust an Men- schen von | Die muthmasslichen oder bewiesenen Ursachen des Un- falls, seeamtliche bezw. oberseeamtliche Entscheidungen, wo solche stattfanden, und sonstige Bemerkungen. (S. E. bedeutet: Entscheidungen des Oberseeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs, herausgegeben im Reichsamt des Innern.) | |||
Richtung. | Stärke. | das Schiff. | die Ladung. | der Besatzung. | den Passagieren etc. | |||||
17. | 18. | 19. | 20. | 21. | 22. | 23. | 24. | 25. | 26. | 27. |
und Wangeroog. | ||||||||||
Bremerhaven. | WSW | 6 | mässiger Seegang. | Regen. | E. | voll Wasser auf den Strand ge- setzt, dann aus- gepumpt und in den Hafen gebr. | unbeschädigt. | ─ | ─ | Derselbe Sachverhalt. |
Bremen. | Ost | 4 | ─ | heiter. | N. | leck geworden, aber erhalten. | theilweise be- schädigt. | ─ | ─ | Das Seeamt zu Bremerhaven entschied am 29. Januar 1880 in Betreff des Unfalls dahin: dass der Schiffer frei von jedem Verschulden sei. |
Bremerhaven. | Ost | 2 | ─ | heiter. | F. | verloren. | verloren. | 2 | ─ | Nach der Entscheidung des Seeamts zu Brake vom 13. Nov. 1879 sind die Ursachen des Sinkens nicht mit Sicherheit zu ermitteln gewesen. (S. E., I. Bd., Heft 5, S. 763.) |
Geestemünde. | Nord. | 4 | ─ | heiter. | E. | wrack. | ─ | ─ | ─ | Die Strandung des Schooners ist laut Spruch des Seeamts zu Brake vom 29. Novbr. 1879 dadurch verursacht, dass das Schiff vor zu wenig Kette verankert gewesen war und in Folge dessen in's Treiben und auf die Schlenge gerieth. |
─ | Ost | 6 | ─ | heiter. | F. | verbrannt. | verbrannt. | 1 | ─ | Das Seeamt zu Brake entschied am 3. Dezbr. 1879 in Betreff des Unfalls dahin: dass die Entstehung des Brandes dadurch hervorgerufen sei, dass beim Löschen der Ladung Naphta ein Fass durch Fallen aufs Verdeck zertrümmert wurde, während gleichzeitig in der nahegelegenen Kombüse Feuer war. |
Altona. | . | . | . | bewölkt. | . | unbeschädigt abgebracht. | unbeschädigt. | 1 | ─ | Beim Segeln über den Hohen-Weg aus dem richtigen Fahrwasser gerathen und in der Nähe der Seng- warder-Balje gestrandet. ─ Nach der Entscheidung des Seeamts zu Brake vom 29. Jan. 1880, ist die Schuld an dem Unfalle dem Schiffer zuzuschreiben, welcher sich in unzurechnungsfähigem Zustande befand. |
Karolinensiel. | NW | . | . | . | . | verloren. | verloren. | ─ | ─ | Der Verlust des Schiffes ist laut Entscheidung des Seeamts zu Emden vom 6. Dezbr. 1879 auf die Witterungs- verhältnisse am 15. Oktbr., insbesondere auf das plötzliche Umspringen des Windes zurückzuführen. (S. E., I. Bd., Heft 5, S. 799.) |
Bremen. | . | . | . | trübe Luft mit Regen. | . | wrack. | verloren. | ─ | ─ | Bei Nacht ohne Lootsen einzusegeln versucht und dabei gestrandet. ─ Das Seeamt zu Emden gab am 30. August 1879 seinen Spruch, betreffend den Unfall dahin ab: dass derselbe auf die stattgehabte Ver- wechslung der Tonnen zurückzuführen sei, die Annahme, dass derselbe durch einen Mangel an nöthiger Befähigung auf Seiten des Kapitäns oder Steuermanns hervorgerufen worden, bleibe aus- geschlossen. (S. E., I. Bd., Heft 5, S. 677.) |