Die Schiffsunfälle an der Deutschen Küste während des Jahres 1880. | ||||||||||
an der Deutschen Küste während des Jahres 1880. | ||||||||||
Bestim- mungsort des Schiffes. | Wind: | Seegang. | Wetter. (Himmels- ansicht.) | Ebbe und Fluth. | Ausgang des Unfalls für | Verlust an Men- schen von | Die muthmasslichen oder bewiesenen Ursachen des Un- falls, seeamtliche bezw. oberseeamtliche Entscheidungen, wo solche stattfanden, und sonstige Bemerkungen. (S. E. bedeutet: Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs, herausgegeben im Reichsamt des Innern.) | |||
Richtung. | Stärke. | das Schiff. | die Ladung. | der Besatzung. | den Passagieren etc. | |||||
17. | 18. | 19. | 20. | 21. | 22. | 23. | 24. | 25. | 26. | 27. |
und Rixhöft. | ||||||||||
Danzig. | Nord | 5 | leicht be- wegt. | Nebel. | ─ | unbeschädigt abgebracht. | unversehrt. | ─ | ─ | Ueberschätzung des Abstandes vom Lande in Verbin- dung mit dem unsichtigen Wetter führte den Un- fall herbei. Mit Hülfe vom Lande wurde das Schiff nach vierstündiger Arbeit wieder flott und setzte seine Reise fort. |
Flensburg. | NW | 8 | hoher Seegang. | Regen und Schnee. | ─ | wrack. | in beschädigtem Zustande grösstentheils geborgen. | ─ | ─ | Das Schiff hatte Schutz suchend gegen südwestlichen Sturm unter Rixhöft geankert Plötzlich eintretender Nordwest-Sturm zwang den Schiffsführer, den Anker- platz zu verlassen und zurückzulaufen; hierbei zer- rissen die Segel, und trieb das Schiff auf den Strand. ─ Nach der Entscheidung des Seeamts zu Danzig vom 22. März 1880 ist der Unfall lediglich der Wir- kung elementarer Gewalten zuzuschreiben. (S. E., II. Bd., 2. Heft, S. 285.) |
ankerte, um zu laden bei Grossendorf. | NO | 8 | hoher Seegang. | Regen. | ─ | wrack. | . | ─ | ─ | Der Schooner ankerte bei Grossendorf, um Eisen- und Metalltheile eines dort gestrandeten Dampfers zu laden, als plötzlich ein heftiger Nordost-Sturm eintrat und ihn auf den Strand trieb. ─ Das See- amt zu Danzig entschied am 4. Juni 1880 in Betreff des Unfalls dahin: dass die Strandung des Schiffes lediglich elementaren Ereignissen zuzuschreiben sei. (S. E., II. Bd., 3 Heft, S. 456.) |
Kiel. | WSW | 7 | mässiger Seegang. | trübe Luft mit Regen. | ─ | schwer beschä- digt, dann gestrandet und wrack. | grösstentheils geborgen. | ─ | ─ | Beide Schiffe geriethen, die Galeasse nach wenigen Stunden bei Kussfeld, der Gaffelschooner am nächsten Morgen bei Putziger-Heisternest auf den Strand und wurden wrack. ─ Nach dem Spruche des Seeamts zu Danzig vom 24. November 1880, bestätigt durch die Entscheidung des Ober-Seeamts vom 11. Februar 1881, sind die zur Verhütung des Zusammenstosses von Schiffen auf See gegebenen Vorschriften seitens der Schiffsmannschaft der „Wilhelmine“ nicht be- folgt worden, jedoch ist diese Unterlassung nicht einer Verschuldung des Schiffers, sondern Mängeln in der allgemein üblichen Bemannung eines so kleinen Schiffes, wie die „Wilhelmine“, zuzuschreiben. |
Stettin. | in schwer be- schädigtem Zustande ab- sichtlich auf den Strand gesetzt und wrack. | geborgen. | ─ | ─ | ||||||
und Gross-Horst. | ||||||||||
Kiel. | SW | 3 | ruhige See. | heiter. | ─ | total ausge- brannt bei Karwen an den Strand getrieben. | verbrannt. | ─ | ─ | Nach dem Spruche des Seeamts zu Flensburg vom 31. Ja- nuar 1881 ist der Unfall durch ein im Vorderraume ausgebrochenes Feuer verursacht, welches vermuth- lich durch Unvorsichtigkeit bei der Verladung oder durch Selbstentzündung der Lumpen entstanden ist. Einrichtung und Bauart des Schiffes, sowie die Handlungsweise der Schiffsmannschaft geben zu Ausstellungen keine Veranlassung. |