Bierverbrauch im Zollgebiet des Deutschen Reichs.1)
Tabelle f.
Etatsjahre.2) Biergewinnung.3) Einfuhr.4) Ausfuhr.4) Muthmaſslicher Verbrauch
überhaupt
(Spalte 2+3-4).
auf den Kopf
der jeweiligen
Bevölkerung.
hlhlhlhl l
1.2.3.4.5.6.
187233544700535282958223330240681,4
187337684386710432907053746472490,6
187438887539990763215243866509192,6
1875396050781194443881113933641193,3
1876395078971318345729623906676991,7
1877/78389210121152116599183837630588,8
1878/79388107381034316763233823784687,5
1879/8037243030874986802793665024982,9
1880/8138572121941718554353781085784,6
1881/8239109178959039840303822105184,8
1882/83393239681004159949143842946984,7
11 jähriger Durchschnitt382917869741461091137778289 87,5
1) Einschlieſslich Luxemburgs. Die in früheren Publikationen veröffentlichten entsprechenden Zahlen stimmen mit obigen nicht genau
überein, da in die letzteren auch die Biergewinnung in Luxemburg, das zum deutschen Zollgebiet gehört, also bei der Ein- und Ausfuhr
mitbetheiligt ist, eingerechnet wurde. Auch die Ein- und Ausfuhrmengen sind für einige Jahre etwas anders berechnet, weshalb die Verbrauchs-
berechnung mit den früher veröffentlichten entsprechenden Zahlen nicht genau übereinstimmt. ─ 2) Siehe Tabelle d. Anmerkung 1. ─ 3) Für
die Darstellung der gesammten Biergewinnung sind die mitgetheilten Produktionsmengen der einzelnen Brausteuergebiete addirt. Dabei wurde
für die Jahre 1872 bis 1877 und für das erste Halbjahr 1878, während welcher in der bayerischen Pfalz die Bierbrauerei steuerfrei betrieben
wurde, um die Biererzeugung daselbst mit zu treffen, ein auf Schätzung beruhender Zuschlag von im Jahre: 600000 hl, im Halbjahre 1878:
300000 hl gemacht. Da von Württemberg im Jahre 1878/79 die Biergewinnung nur für einen Zeitraum von 3/4 Jahren angegeben ist (vgl.
Anm. 1 zu Tab. d), so ist für das fehlende Vierteljahr ein entsprechender Zuschlag gemacht worden. ─ 4) Die Zahlen für die Ein- und Ausfuhr
sind den in der „Statistik des Deutschen Reichs“ enthaltenen Jahresnachweisen über den auswärtigen Waarenverkehr des deutschen Zollgebiets
entnommen. Die in der vorgedachten Quelle nachgewiesenen Gewichtsmengen sind unter Annahme einer Durchschnittstara von 24 Proz. in netto
und sodann unter der weiteren Annahme, daſs 1 hl Bier ohne Faſs ein Gewicht von 100 kg habe, in Maaſs umgerechnet.

Digitalisat der "Statistik des Deutschen Reichs" Bd. 59/2
Tabelle drsa_592_0743_69-2
Ursprünglich hrsg. durch: Kaiserliches Statistisches Amt
Projektseite: http://zbw.eu/ueber_uns/projekte/reichsstatistik.htm
Stand: 2014-07-22
Lizenz: Public Domain Mark 1.0