Die Schiffsunfälle an der deutschen Küste während des Jahres 1882. | ||||||||||
I. an der deutschen Küste während des Jahres 1882. | ||||||||||
Bestim- mungsort des Schiffes. | Wind: | Seegang. | Wetter. (Himmels- ansicht.) | Ebbe und Fluth. | Ausgang des Unfalls für | Verlust an Men- schen von | Die muthmaſslichen oder bewiesenen Ursachen des Un- falls, seeamtliche bezw. oberseeamtliche Entscheidungen, wo solche stattfanden, und sonstige Bemerkungen. (S. E. bedeutet: Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs, herausgegeben im Reichsamt des Innern.) | |||
Richtung. | Stärke. | das Schiff. | die Ladung. | der Besatzung. | den Passagieren etc. | |||||
17. | 18. | 19. | 20. | 21. | 22. | 23. | 24. | 25. | 26. | 27. |
Grenze) und Brüsterort. | ||||||||||
Memel. | NW | 8 | schwerer Seegang. | Schneeböen. | ─ | schwer beschä- digt abge- bracht. | ─ | ─ | ─ | Als Ursache des Seeunfalls sind nach dem Spruche des Seeamts zu Königsberg vom 9. März 1882 elementare Ereignisse in Verbindung mit den besonderen Ver- hältnissen des Memeler Hafens anzusehen. |
Memel. | WNW | 6 | hoher Seegang. | diesige Luft. | ─ | wrack. | ─ | ─ | ─ | Laut Spruch des Seeamts zu Königsberg vom 24. März 1882 ist die Strandung des Evers durch den Umstand, daſs das Leuchtfeuer von Nidden in Folge diesiger Luft unsichtbar blieb, sowie durch das plötzliche Umspringen des Windes von Südwest auf Nordwest und das Stürmischwerden desselben hervorgerufen. |
Memel. | NW | 4 | mäſsiger Seegang. | trübe Luft. | ─ | leicht beschä- digt abge- bracht. | ─ | ─ | ─ | Gegen den Spruch des Seeamts zu Königsberg vom 20. Mai 1882, wonach der Unfall durch die Verwechse- lung des Leuchtfeuers von Nidden mit demjenigen von Brüsterort eingetreten, dieser Irrthum lediglich durch die Schuld des Kapitäns, der die Beschaffung einer neuen Seekarte und anderer nautischer Hülfs- mittel unterlassen, herbeigeführt sei, legte der Reichs- kommissar Beschwerde ein und entschied das Ober- Seeamt am 8. September 1882: daſs dem Schiffer die Befugniſs zur Ausübung des Schiffergewerbes zu entziehen, die Befugniſs zur Ausübung des Steuermannsgewerbes zu belassen sei. |
Memel. | West | 6 | hoher Seegang. | Nebel. | ─ | wrack. | ─ | ─ | ─ | Nach dem Spruche des Seeamts zu Königsberg vom 24. März 1882 ist der am Nachmittage des 10. März bei starkem Westwinde eingetretene Nebel als die Ursache des Unfalls anzusehen. Den Schiffer trifft kein Verschulden. |