Die Schiffsunfälle an der deutschen Küste während des Jahres 1882. | ||||||||||
an der deutschen Küste während des Jahres 1882. | ||||||||||
Bestim- mungsort des Schiffes. | Wind: | Seegang. | Wetter. (Himmels- ansicht.) | Ebbe und Fluth. | Ausgang des Unfalls für | Verlust an Men- schen von | Die muthmaſslichen oder bewiesenen Ursachen des Un- falls, seeamtliche bezw. oberseeamtliche Entscheidungen, wo solche stattfanden, und sonstige Bemerkungen. (S. E. bedeutet: Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs, herausgegeben im Reichsamt des Innern.) | |||
Richtung. | Stärke. | das Schiff. | die Ladung. | der Besatzung. | den Passagieren etc. | |||||
17. | 18. | 19. | 20. | 21. | 22. | 23. | 24. | 25. | 26. | 27. |
und Arkona. | ||||||||||
Züllchow bei Stettin. | WNW | 7 | stark bewegt. | Gewitter, böig. | ─ | beschädigt ge- hoben. | verloren. | ─ | ─ | Auf der Fahrt über das Haff sprang der bis dahin östliche Wind in einem Gewitter auf WNW und wehte frisch. Das Wasser wurde hierdurch in kurzer Zeit so stark aufgeregt, daſs der offene Kahn vollschlug und sank. |
Züllchow bei Stettin. | NW | 7 | stark bewegt. | klare Luft. | ─ | beschädigt ge- hoben. | theilweise ver- loren. | 1 | ─ | Dieselbe Ursache. ─ Von stürmischem Wetter über- rascht, vollgeschlagen und gesunken. |
werk befestigt. | SW | 2 | ─ | heiter. | ─ | gesunken, schwer beschä- digt gehoben. | verloren. | ─ | ─ | Die Fischerquatze lag am Bollwerk befestigt und wurde dort von dem in See gehenden Dampfer angerannt. ─ Laut Spruch des Seeamts zu Stettin vom 18. Oktober 1882 ist der Zusammenstoſs durch den Bruch eines Bolzens und das Unklarwerden der Steuervorrichtung auf der „Lina“ verursacht. Schiffer und Steuermann des Dampfers trifft kein Verschulden, das Verhalten des Lootsen ist nicht ganz vorwurfsfrei gewesen. |
Danzig. | unbeschädigt. | unversehrt. | ─ | ─ | ||||||
in den Hafen rück. | SO | 3 | ─ | klare Luft. | ─ | beschädigt ge- hoben und reparirt. | ─ | ─ | ─ | Durch falsches Manövriren des Schiffers beim Aus- weichen vor einem in See gehenden Dampfer herbei- geführt. ─ Nach dem Spruche des Seeamts zu Stettin vom 15. November 1882 ist der Unfall ledig- lich durch die Schuld des Schiffsführers des „Pony“ eingetreten, und wird demselben die Befugniſs zur Ausübung des Schiffergewerbes entzogen. |
Pommerensdorf bei Stettin. | NW | 4 | leichte Dünung. | klare Luft. | ─ | gesunken und verloren. | verloren. | ─ | ─ | Der Zusammenstoſs ist laut Spruch des Seeamts zu Stettin vom 15. Juli 1882 dadurch verursacht wor- den, daſs die „Elise“ in Folge von Stromversetzung und nächtlicher Täuschung der Ostmole zu nahe und dadurch in den Kurs des Dampfers gekommen war. Den Schiffer der Schaluppe trifft der Vorwurf, daſs er blindlings dem vorsegelnden Schiffe nach- segelte; die Führung des Dampfers ist gleichfalls nicht ganz vorwurfsfrei. (S. E., IV. Bd., 2. Heft, S. 239.) |
nach der See. | unbeschädigt. | ─ | ─ | ─ | ||||||
Danzig. | ONO | 7 | lange Dünung. | Regenböen. | ─ | leicht beschäd. abgebracht. | unbeschädigt. | ─ | ─ | Stromversetzung und Unkenntniſs des Fahrwassers wer- den als die Ursachen des Unfalls angegeben. |
Swinemünde. | Ost | 2 | ─ | klare Luft. | ─ | unbeschädigt abgebracht. | unbeschädigt. | ─ | ─ | Muthmaſslich durch den stark auslaufenden Strom und die dadurch beeinträchtigte Steuerfähigkeit des Schiffes herbeigeführt. Mit Hülfe zweier Bergungs- dampfer gelang es, das Schiff nach zweistündiger Arbeit wieder flott zu machen. |
Antwerpen. | WNW | 6 | hoher Seegang. | klare Luft. | ─ | schwer leck ab- gebracht. | geborgen. | ─ | ─ | Nach dem Spruche des Seeamts zur Stralsund vom 3. April 1882 ist der Seeunfall durch das Versagen des Ruder- apparats verursacht worden. (S. E., IV. Bd., 1. Heft, S. 18.) |
Antwerpen, bezw. Greifs- wald. | . | . | . | trübe Luft. | ─ | unbeschädigt geblieben. | unbeschädigt. | ─ | ─ | Laut Spruch des Seeamts zur Stralsund vom 16. Februar 1883 ist der Unfall dadurch herbeigeführt worden, daſs der Lootse, welcher auf dem die Brigg schleppenden Bugsirdampfer das Kommando führte, wegen Unsichtig- keit der Landmarken und Seezeichen den Kurs nicht rechtzeitig geändert hat und dadurch dem Ellida- oder Schuhmacher-Grunde zu nahe gekommen ist. |