Die Schiffsunfälle an der deutschen Küste während des Jahres 1882. | ||||||||||
an der deutschen Küste während des Jahres 1882. | ||||||||||
Bestim- mungsort des Schiffes. | Wind: | Seegang. | Wetter. (Himmels- ansicht.) | Ebbe und Fluth. | Ausgang des Unfalls für | Verlust an Men- schen von | Die muthmaſslichen oder bewiesenen Ursachen des Un- falls, seeamtliche bezw. oberseeamtliche Entscheidungen, wo solche stattfanden, und sonstige Bemerkungen. (S. E. bedeutet: Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs, herausgegeben im Reichsamt des Innern.) | |||
Richtung. | Stärke. | das Schiff. | die Ladung. | der Besatzung. | den Passagieren etc. | |||||
17. | 18. | 19. | 20. | 21. | 22. | 23. | 24. | 25. | 26. | 27. |
und Nach hörn (Eidermündung). | ||||||||||
Varel. | West | 8 | schwerer Seegang. | dicke Luft. | E. | wrack. | geborgen. | ─ | ─ | Das Schiff, durch Sturm und Seegang schwer beschädigt und leck geworden, wurde absichtlich auf den Strand gesetzt. |
Brake. | WSW | 8 | hoher Seegang. | trübe Luft mit Regen. | H. | zertrümmert. | theilweise ge- borgen. | ─ | ─ | Laut Spruch des Seeamts zur Brake vom 21. Dezember 1882 ist die Strandung der „Elisa“ durch das stürmische und dunkle Wetter verursacht, welches sowohl ein Einlaufen in die Weser oder Elbe, als auch ein Freikommen von der Küste unmöglich machte. |
Eu (Frankreich am atl. M). | . | . | . | . | . | an d. Strand ge- schleppt; wrack. | geborgen. | . | . | Nähere Angaben über den Unfall bezw. den Verbleib der Besatzung fehlen. |
Bremerhaven. | WSW | 8 | hoher Seegang. | dicke Luft mit Regen. | . | wrack. | verloren. | 2 | ─ | Muthmaſslich durch den anhaltenden heftigen Sturm herbei- geführt. |
Hamburg. | SW | 3 | geringer Seegang. | Nebel. | H. | unbeschädigt abgebracht. | etwa 100 Tons üb. Bord geworf. | ─ | ─ | Angeblich durch die Verwechselung des Leuchtfeuers von Amrum mit demjenigen von Helgoland herbeigeführt. |
Harburg. | WSW | 7 | hoher Seegang. | neblige Luft. | N. | wrack. | verloren. | ─ | ─ | Dadurch verursacht, daſs der Schiffer das Leuchtfeuer von Amrum für dasjenige von Borkum-Riff-Feuerschiff gehalten und demgemäſs gesteuert hatte. ─ Nach dem Spruche des Seeamts zu Tönning vom 8. Februar 1883 hätte die Strandung wohl vermieden werden können, wenn sorgfältiger gelothet worden, und der Kapitän im Besitz der nöthigen Seekarten gewesen wäre. |
Amrum. | NW | 7 | hoher Seegang. | Gewitter und böig. | F. | gesunken und verloren. | ─ | 1 | ─ | Das Fahrzeug wurde angeblich von einer Windhose ge- faſst und kenterte. |
Husum. | ONO | 8 | hoher Seegang. | . | . | beschädigt ab- gebracht. | ein Theil über Bord geworfen. | ─ | ─ | In Folge Brechens der Jüfferhaken muſste der Ever vor Anker gelegt werden; bei dem orkanartigen Sturme brachen bald darauf beide Ankerketten, und trieb das Schiff auf den Strand. ─ Untersucht vom Seeamt zu Tönning am 24. Mai 1882. |
Husum. | SW | 6 | mäſsiger Seegang. | bedeckt. | E. | wrack. | verloren. | ─ | ─ | Durch das Brechen der Ankerkette gerieth das Schiff auf den Sand. Den Schiffer trifft kein Verschulden, da- gegen wäre der Unfall vermuthlich vermieden worden, wenn der zur Zeit des Unfalls wachehabende Best- mann ordentlich aufgepaſst und das Treiben des Schiffes rechtzeitig dem Schiffer angezeigt hätte. ─ Untersucht vom Seeamt zu Tönning am 8. Februar 1883. |
Königsberg. | SSW | 8 | schwerer Seegang. | dicke Luft mit Regen. | H. | beschädigt ab- gebracht und reparirt. | geborgen. | ─ | ─ | Nach dem Spruche des Seeamts zur Tönning vom 8. Juni 1882 ist die Strandung nach dem Uebergehen der Ladung bei dem orkanartigen Sturm nicht zu ver- meiden gewesen. |
und Neuwerk. | ||||||||||
Hamburg. Purrenstrom) | West | 7 | hoher Seegang. | böig. | N. | verloren. | verloren. | ─ | ─ | Laut Spruch des Seeamts zur Tönning vom 3. April 1882 ist das Schiff in Folge einer Böe mit groſser Gewalt auf die Ankerkette gestoſsen und leck gesprungen. |
St. Petersburg. | NO | 2 | ─ | klare Luft | ─ | verbrannt. | verbrannt. | 2 | ─ | Der Verlust der Kufftjalk „Anna“ ist nach dem Spruche des Seeamts zu Emden vom 11. November 1882 da- rauf zurückzuführen, daſs die im Laderaum des Schiffes gesammelten Gase durch einen nicht näher aufzuklärenden Umstand in Brand gerathen sind. Schiffer und Steuermann trifft kein Verschulden. |